Medizinrecht: 50.000 € Schmerzensgeld - Falsche Prostatakrebsdiagnose, Folge: Impotenz und Harninkontinenz
09.07.2001
Falsche Prostatakrebsdiagnose – Impotenz und Harninkontinenz
Der Kläger leidet infolge der Operation, die auf einem Diagnoseirrtum beruhte, weil es sich um eine bloße Verdachtsdiagnose handelte, unter Inkontinenz, Ejakulations- und Erektionsunfähigkeit und unter völligem Verlust der sexuellen Aktivitäten.
Bei der Bemessung des Schmerzensgeldes wurde zusätzlich berücksichtigt, dass sich der Kläger nicht nur – völlig unnötig – einem schweren operativen Eingriff mit allen damit verbundenen Beeinträchtigungen unterziehen musste, sondern auch – ebenfalls ohne tatsächlichen Hintergrund – der psychischen Ausnahmesituation, die mit der Eröffnung einer Krebsdiagnose verbunden ist, ausgesetzt war. Schmerzensgeld: 50.000 €
OLG Celle, Urt. vom 09.07.2001 - 1 U 64/00 - OLGR 2001, 250
Rechtsgebiet(e): Medizinrecht
Kanzlei: Hufelandstrasse 28 - 45147 Essen / Ruhrgebiet / NRW
Ihre Rechtsanwälte für Medizinrecht / Arzthaftungsrecht / Zahnarztrecht und Schadenersatzrecht e-mrbl 2010-07-29 drtm-bns 2010-07-29

