Medizinrecht: 7.500 € Schmerzensgeld - Handgelenksbruch nach Behandlungsfehler
27.11.1996
Trümmerbruch des Handgelenks
Eine fehlerhafte operative Reposition eines bei einem Unfall erlittenen Trümmerbruchs des Handgelenks führte zu einer erkennbaren Fehlform des linken Handgelenks und einer erheblichen Gelenkflächenschädigung mit arthrotischen posttraumatischen Veränderungen. Die Kausalität des ärztlichen Behandlungsfehlers wurde bejaht, weil der Arzt nicht beweisen konnte, dass die Klägerin ohne den Behandlungsfehler dieselben Beschwerden haben würde.
Das verzögerliche Regulierungsverhalten führte zu einer Schmerzensgelderhöhung.
Schmerzensgeld: 7.500 €
OLG Köln, Urt. vom 27.11.1996 - 5 U 150/96 - OLGR 1997, 110 = VersR 1998, 106
Rechtsgebiet(e): Medizinrecht
Eine fehlerhafte operative Reposition eines bei einem Unfall erlittenen Trümmerbruchs des Handgelenks führte zu einer erkennbaren Fehlform des linken Handgelenks und einer erheblichen Gelenkflächenschädigung mit arthrotischen posttraumatischen Veränderungen. Die Kausalität des ärztlichen Behandlungsfehlers wurde bejaht, weil der Arzt nicht beweisen konnte, dass die Klägerin ohne den Behandlungsfehler dieselben Beschwerden haben würde.
Das verzögerliche Regulierungsverhalten führte zu einer Schmerzensgelderhöhung.
Schmerzensgeld: 7.500 €
OLG Köln, Urt. vom 27.11.1996 - 5 U 150/96 - OLGR 1997, 110 = VersR 1998, 106
Rechtsgebiet(e): Medizinrecht
Rechtsanwalt Dr. jur. Raimund Bürger & Rechtsanwältin Beate Lenke (Fachanwalt für Medizinrecht)
Kanzlei: Hufelandstrasse 28 - 45147 Essen / Ruhrgebiet / NRW
Ihre Rechtsanwälte für Medizinrecht / Arzthaftungsrecht / Zahnarztrecht und Schadenersatzrecht e-mrbl 2012-02-05 drtm-bns 2012-02-05
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